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Notarielle Tätigkeitsfelder

IM MITTELPUNKT DER AUFMERKSAMKEIT DES NOTARS STEHT IMMER DER MENSCH.

 

Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauig­keit und fundiertes Wissen ist Verständ­nis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte. Als Notar bin ich zuständig für Beur­kun­dungen jeder Art sowie für die Beglau­bi­gung von Unter­schrif­ten. Für eine Viel­zahl von Rechts­geschäf­ten ist die Beur­­kundung durch einen Notar sogar ge­setz­lich vor­­ge­schrie­­ben.

Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetz­geber die Mit­hilfe des Notars wegen der weit­reichen­den persön­lichen und wirt­schaft­­lichen Folgen für die Beteilig­­ten für geboten hält.

Als Notar beurkunde und beglaubige ich aber etwa nicht nur. Notare sind Volljuristen mit besonders hoher juristischer Qualifikation. Der Zugang zum Notarberuf ist besonders reglementiert und erfordert mit die höchste Zugangshürde. Notare werden vom Staat bestellt und üben hoheitliche Funktionen aus. Er ist vergleichbar mit dem Richter. Aufgabe des Richters ist es, Streitigkeiten verbindlich zu entscheiden. Der Notar wird vom Staat dem Bürger zur Verfügung gestellt, dass es erst gar nicht zum Streit kommt. Daher ist bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften, z.B. Immobilienkäufen, die Einschaltung eines Notars zwingend. Die hoheitliche Funktion des Notars wird besonders deutlich, dass Notare vollstreck­bare Ur­kun­­den errichten. Aus ihnen findet wie aus für voll­streckbar erklärten gerichtlichen End­urteilen die Zwangs­voll­streckung statt.

Die Stellung und die Aufgabe des Notars kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Vorsorgende Rechtspflege. ­Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechts­pflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unab­hängig, unpar­teilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streiti­gen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streit­vermeidung und sichere Vertrags­gestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertrags­partnern als verschwie­gener Berater in kompli­zierten und folgen­reichen Rechts­angelegen­heiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notare verbinden höchste juris­tische An­sprüche mit einem Berufs­ethos, der von Neu­trali­tät und der Würde eines öffent­lichen Amtes ge­prägt ist. Zum Notar werden nur beson­ders quali­fizierte und erfah­rene Voll­juristen bestellt, deren Ur­kunden für Rechts­sicherheit, Rechts­frieden und Schutz des Uner­fahrenen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notar­tätig­keiten verbürgt nicht nur erst­klassige vor­sorgen­de Rechts­pflege, sondern auch einen gleich­mäßigen Zugang zur juris­tischen Beratung. Das Gerichts- und Notar­kosten­gesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebühren­system vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Trans­aktion richten. Die einer Beur­kundung voraus­gehende Bera­tung ein­schließ­lich Entwurfs­fertigungen sind mit der Beur­kundungs­­gebühr abgegol­ten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar genommen hat.

 

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