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Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ehevertrag (ohne Scheidungsfolgenvereinbarung): 

Infobroschüre Eherecht
Eherecht.pdf (2.44MB)
Infobroschüre Eherecht
Eherecht.pdf (2.44MB)



Fragebogen Ehevertrag (ohne Scheidungsfolgenvereinbarung)
Ehevertrag (ohne Scheidungsfolgenvereinbarung).pdf (157.91KB)
Fragebogen Ehevertrag (ohne Scheidungsfolgenvereinbarung)
Ehevertrag (ohne Scheidungsfolgenvereinbarung).pdf (157.91KB)




Der Ehevertrag regelt die Fragen zum Vermögensausgleich bei einer Scheidung, den nachehelichen Unterhalt und den Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich).

In der Regel ist es aber ebenso wichtig, die erbrechtliche Fragen zu klären, da Ehegatten häufig nicht gegenseitig Alleinerben sind. Neben dem Ehegatten sind gesetzliche Erben die Kinder oder, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, Eltern und ersatzweise Geschwister und deren Abkömmlinge. Daher sollten Sie neben einem Ehevertrag auch immer ein Testament errichten. Bitte verwenden Sie hierfür den erbrechtlichen Fragebogen.

Genauso wichtig ist es, Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten zu treffen. Ehegatten haben grundsätzlich weder im Vermögens- noch im Gesundheitsbereich eine gegenseitige Vertretungsmacht. Lediglich seit 1.1.2023 gibt es ein zeitlich befristetes Notvertretungsrecht im Gesundheitsbereich (nicht jedoch im Vermögensbereich). Ehegatten sollten daher unbedingt eine Vorsorgevollmacht errichten. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Vorsorgevollmacht.


Scheidungsfolgenvereinbarung (= Ehevertrag bei geplanter Scheidung): 

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarung.pdf (219.34KB)
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarung.pdf (219.34KB)